Brandschutz - Feuerschutz
Brandschutzklappenwartung
Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Bei einem Brand müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Um dieses Schutzziel zu erreichen, sind Brandschutzklappen ein wesentlicher Bestandteil von Lüftungsanlagen. Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion im Brandfall sehen die Prüfbescheide/-zulassungen eine regelmäßige Wartung der Brandschutzklappen vor.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und erstellen ein individuelles Angebot für die Wartung Ihrer Brandschutzklappen.
Brandschutztürenwartung
Moderne Brandschutztüren sind hochentwickelte sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung Ihrer unter Umständen lebensrettenden Funktion regelmäßiger Wartung bedürfen. Die Instandhaltung von Brandschutztüren obliegt nach Bauordnung dem Eigentümer einer Immobilie. Dieser kann die zur Instandhaltung erforderlichen Wartungsarbeiten entweder selbst durchführen oder auf einen Fachbetrieb übertragen. Um stets die einwandfreie Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist eine fachgerechte Wartung mit einem Intervall von maximal 12 Monaten erforderlich.
Für ein individuelles Angebot für die Wartung Ihrer Brandschutztüren- und/oder Rauchschutztüren nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Wartung von Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse
Eine Feststellanlage hat die Aufgabe, einen Feuerschutzabschluss oder Rauchschutzabschluss (z. B. Türen, Tore) betriebsbedingt offen zu halten und diesen dennoch das sichere Schließen im Brandfall zu ermöglichen. Denn Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein und das wiederkehrende Öffnen dieser Schutzabschlüsse wird in der Praxis vielfach als lästig empfunden. Infolge dessen werden Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse unzulässig außer Funktion gesetzt, z.B. durch Verklemmen mit einem Keil, durch Festbinden oder durch Feststellen mit einem schweren Gegenstand. Um eine Beeinträchtigung der Schutzfunktionen zu verhindern, sollen Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse insbesondere im Gebäudebereich mit einem regen Betriebs- bzw. Publikumsverkehr mit einer Feststellanlage ausgestattet sein. Feststellanlagen müssen – wie alle technischen Anlagen und Einrichtungen – regelmäßig gewartet, geprüft und bei einer Mängelfeststellung ordnungsgemäß instandgesetzt werden. Erst damit kann ihre ständige Funktionsbereitschaft sichergestellt werden. Inhalt der Wartung und Prüfung sind insbesondere die einwandfreie Funktion der Anlage und das störungsfreie Zusammenwirken aller Anlagenteile.
Gerne übernehmen wir die Wartung Ihrer Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse für Sie und beraten Sie unverbindlich vor Ort.
Wir reinigen Ihre Lüftungsanlagen und Brandschutzklappen.
Wir bieten Sicherheit durch Montage von Rauchmeldern.
Unser Brandschutzservice ist für Sie im Stadtgebiet und in der Region Hannover unterwegs!
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